Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der AGB

Die Erbringung von Dienstleistungen der Wichtel-Agentur erfolgt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Für die Betreuung von Haustieren und von Wohnungen bzw. Häusern bei Abwesenheit der Besitzer gelten gesonderte AGB, diese senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

2. Dienstleistungsangebot

Das Dienstleistungsangebot der Wichtel-Agentur umfasst hauptsächlich die Bereiche Haushaltshilfe, Gartenpflege, Seniorenbetreuung, Kinderbetreuung sowie die Betreuung von Häusern, Wohnungen und Haustieren bei Abwesenheit der Besitzer (siehe hierzu Punkt 1). Weitere Dienstleistungen können angeboten werden.

Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Auftraggebers abgestimmt.

3. Vertragsabschluss

Ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Wichtel-Agentur und dem Auftraggeber kommt durch eine mündliche Auftragsvereinbarung zustande. Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, eine Kündigungsfrist wird nicht vereinbart, so dass der Auftraggeber die Dienstleistungen der Wichtel-Agentur ganz nach seinem Bedarf in Anspruch nehmen kann.

4. Leistungen

Die Wichtel-Agentur stellt ausschließlich Personal zur Verfügung. Sie garantiert, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und versichert (Unfall und Haftpflicht) sind. Die Wichtel-Agentur garantiert bei Ausfall eines Mitarbeiters keine Vertretung, ist aber stets bemüht, auf Wunsch eine Vertretung zu organisieren.

Material und Arbeitsgeräte sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu stellen, andere Vereinbarungen können jedoch getroffen werden.

Die Wichtel-Agentur behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.

5. Gewährleistung und Haftung

Mängel bei durch Mitarbeiter der Wichtel-Agentur erbrachten Dienstleistungen sowie durch Mitarbeiter der Wichtel-Agentur bei der Dienstleistungserbringung verursachten Schäden werden reguliert, wenn diese unverzüglich, d. h. innerhalb von 36 Stunden, vom Auftraggeber direkt (nicht durch den Mitarbeiter) der Leitung der Wichtel-Agentur mitgeteilt werden. Eine weitere Haftung durch die Wichtel-Agentur ist ausgeschlossen.

6. Preise und Preisänderungen

Die Stundenpreise sind regional unterschiedlich. Bitte erfragen Sie diese bei der für Ihren Wohnort zuständigen Wichtel-Agentur.

Abgerechnet wird pro angefangener Viertelstunde, pro Einsatz jedoch mindestens zwei volle Stunden.

Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Bearbeitungs-/Einrichtungsgebühr in Höhe von 14,90 Euro erhoben.

Materialkosten werden ggf. zusätzlich berechnet.

7. Rechnungsstellung und Bezahlung

Eine Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung, bei Daueraufträgen jeweils am Monatsende.

Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum.

8. Ausfall von Einsatzterminen

Sollte ein Termin vom Auftraggeber nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden, so wird dieser voll berechnet.

Der Auftraggeber kann sechs Termine pro Jahr absagen, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen, sofern die Absage rechtzeitig, d. h. mindestens 24 Stunden vorher erfolgt ist. Die Anzahl von sechs Terminen bezieht sich auf Aufträge, die wöchentlich oder 14-tätig durchgeführt werden. Bei mehrmaligem Einsatz pro Woche erhöht sich die Anzahl entsprechend.

Darüber hinaus abgesagte Termine werden mit der Mindesteinsatzzeit von zwei Stunden berechnet.

Dies gilt nicht bei rechtzeitiger Verschiebung und Nachholung von Terminen.

Der Auftragnehmer garantiert bei Ausfall eines Mitarbeiters keine Vertretung, ist aber bemüht, eine Vertretung zu organisieren. Ist es dem Auftragnehmer möglich, eine Vertretung zu stellen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen. Möchte er dies nicht, so wird der ausgefallene Termin mit der Mindesteinsatzzahl von zwei Stunden berechnet.

9. Schweigepflicht

Alle Mitarbeiter der Wichtel-Agentur verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren.

10. Kinder- und Seniorenbetreuung

Sollte während des Betreuungszeitraumes die betreffende Person krank und somit pflegebedürftig werden, so wird sich die mit der Betreuung beauftragten Person mit dem betreffenden Hausarzt in Verbindung setzen und die angegebenen Ansprechpartner informieren. Danach endet die Betreuungspflicht für die Wichtel-Agentur. Das gilt ebenfalls für eine eventuelle Einweisung in ein Krankenhaus.

Die Mitarbeiter der Wichtel-Agentur kommen und gehen zu den vereinbarten Zeiten. Davor und danach kann keine Haftung übernommen werden.

11. Leistungsabgrenzung

Die Wichtel-Agentur kann keinen Pflegedienst und keinen gewerblichen Personentransport anbieten. Diese Leistungen müssen bei Bedarf durch andere Anbieter ergänzt werden.

Falls ein Mitarbeiter der Wichtel-Agentur den Auftraggeber oder eine andere Person im Zusammenhang mit dem Auftrag dennoch in seinem PKW mitnimmt, so ist dies ausdrücklich nicht Bestandteil des Dienstleistungsvertrages, sondern es handelt sich dann dabei nur um eine kostenlose und persönliche Gefälligkeit, für die die Wichtel-Agentur jeden Haftungsanspruch ausschließt, der nicht durch die Pkw-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

12. Verbot der Mitarbeiterabwerbung

Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche Dienstleistungsaufträge im Auftrag der Wichtel-Agentur für den Auftraggeber ausführen, ist unzulässig.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie 6 Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter der Wichtel-Agentur, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.

Der Auftraggeber erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiter-abwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von 12 Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er diesen Betrag für angemessen erachtet um einen Schaden durch die Abwerbung für den Auftragnehmer zu kompensieren. In diesem Zusammenhang bedeuten 12 Monatsgehälter den Betrag, den der Auftraggeber bei Vollbeschäftigung des Mitarbeiters auf Basis der verein-barten Stunden und Sätze an den Auftragnehmer zahlen würde.

13. Zuständiges Gericht

Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten ist das jeweilige Amtsgericht der Stadt, in der die zuständige Wichtel-Agentur ihren Sitz hat.

Bitte beachten Sie, dass bei den einzelnen Agenturen Änderungen innerhalb der AGB´s vorkommen können und dass bei Haus-, Wohnungs- und Haustierbetreuungen gesonderte AGB´s gelten. Diese senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Wir freuen uns auf Sie!