Haushaltshilfe über Pflegekasse

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

§ 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen ab der sog. „Pflegestufe 0“.

Wir haben die notwendigen Zulassungen, um direkt mit den Pflegekassen abrechnen zu dürfen.

Entlastungsleistungen bei Pflegegrad

Wie viel Geld steht mir zu?

Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf  Entlastungsleistungen in Höhe von derzeit 125 € monatlich.

Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen seitens der Pflegekasse zudem nicht voll ausschöpft, kann den Betrag, der nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzt wurde bis maximal 40 Prozent für die Entlastungsangebote verwenden.

Diese Leistung wird der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen nicht ausgezahlt, sondern werden direkt mit dem beauftragten Dienstleister verrechnet. Die Leistung muss also zweckgebunden sein und kann zum Beispiel für eine Haushaltshilfe verwendet werden; der Dienstleister muss über eine entsprechende Zulassung verfügen.

Wenn wir also im Rahmen der Entlastungsleistungen ihre Wohnungsreinigung übernehmen, dann rechnen wir diese Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Die Mitarbeiter der Wichtel-Agentur nehmen sich speziell für die Betreuung älterer Menschen viel Zeit und gehen besonders feinfühlig auf deren individuelle Wünsche und Gewohnheiten ein – und dies in ihrer vertrauten Umgebung und in einer vertrauensvollen Atmosphäre. Wir weisen unseren Senioren eine feste Mitarbeiterin zu, damit sich die betreuten Menschen nicht ständig auf wechselndes Personal einstellen müssen; so entsteht Verlässlichkeit und Vertrauen.

Unsere Unterstützung ist ein wesentliches Element zur Erhaltung der Eigenständigkeit und Lebensqualität älterer Menschen, die gerne in ihren eigenen vier Wänden bleiben möchten.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Rufen Sie uns an (Tel. 0212 – 23 34 55 55) oder senden Sie uns Ihre Anfrage; wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Service zur Seite zu stehen.

Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.