Pflegeberatung (nach § 37.3 SBG XI) – kostenfrei und unabhängig
Sie haben einen Pflegegrad (2 bis 5), beziehen Pflegegeld und werden vielleicht von Ihren Angehörigen versorgt?
Dann sind Sie nach § 37.3 SGB XI verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Beratung eines anerkannten Beratungsdienstes in Anspruch nehmen, um den Anspruch auf das Pflegegeld nicht zu verlieren.
Vorgeschrieben ist dies bei den Pflegegraden 2 und 3 in halbjährlichen und bei den Pflegegraden 4 und 5 in vierteljährlichen Abständen.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 oder bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist diese Beratung freiwillig – aber trotzdem in jedem Fall sinnvoll, weil sie Ihnen nur Vorteile bietet.
Gerne führen wir diese Beratungen bei Ihnen durch.
Die Beratungen finden bei Ihnen zu Hause statt, sind für Sie kostenfrei und dauern etwa 25 bis 45 Minuten. Grundsätzlich nehmen wir uns aber für Sie immer die Zeit, die nötig ist.
Wir ergründen gemeinsam mit Ihnen und auf Wunsch zusammen mit Ihren Angehörigen Ihren individuellen Unterstützungsbedarf und beraten Sie dann umfassend zu den Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen.
Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Pflege und Pflegeversicherung und das vollkommen unabhängig, da wir weder der Pflegekasse noch einem Pflegedienst angehören.
Wir freuen uns auf Sie!
Rufen Sie uns an (Tel. 0212 – 23 34 55 55) oder senden Sie uns Ihre Anfrage; wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Service zur Seite zu stehen.
Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.